Zum Jahreswechsel treten einige Gesetzesänderungen im Bereich Arbeits- und Sozialpolitik in Kraft. So gibt es Verbesserungen beim Mindestlohn, Menschen mit Behinderung wird der Einstieg in den allgemeinen Arbeitsmarkt erleichtert und die betriebliche und gesetzliche Altersvorsorge wird verbessert. Ich bin froh, dass wir der Union in den letzten Jahren diese sozialen Verbesserungen abringen konnten. Gleichzeitig dürfen wir uns damit nicht zufrieden geben, denn es gibt noch viel zu tun.
Konkret gilt ab dem 1. Januar 2018 der Mindestlohn ausnahmslos für alle Branchen und wird für Pädagoginnen und Pädagogen in der beruflichen Weiterbildung um 4,5 Prozent auf 15,26 Euro erhöht.
Menschen mit Behinderung wird ab 2018 der Einstieg in den allgemeinen Arbeitsmarkt erleichtert. Mit dem „Budget für Arbeit“ bekommen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber von Menschen mit Behinderung finanzielle Unterstützung.
Auch bei der Altersvorsorge treten Verbesserungen in Kraft. Die Grundzulage der Riester-Förderung steigt von 154 Euro auf 175 Euro jährlich an. Zudem wird durch einen Freibetrag bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung für Einkünfte aus Riester- und Betriebsrenten sichergestellt, dass die ersten 100 Euro und darüber hinaus 30% bis insgesamt zur Hälfte des Regelsatzes für einen alleinstehenden Erwachsenen anrechnungsfrei bleiben. Das schützt allerdings nicht alle Menschen vor Altersarmut. Daher brauchen wir eine gesetzliche Mindestrente.