Wenn Wolfgang Schäuble der Meinung ist, dass Deutschlands Rüstungskontrolle nicht europatauglich ist, beweist der Bundesfinanzminister einmal mehr, dass er selbst nicht europatauglich ist. Deutschland braucht nicht weniger, sondern mehr Kontrolle der Waffenexporte.

Willy Brandt hat gesagt, dass sich ‚die Politik unseres Landes (…) eindeutig an dem einen Generalnenner Friedenssicherung zu orientieren habe.‘ Das ist meine Richtschnur. Bei aller gebotenen Differenzierung und Anerkennung der Bemühungen und Zwischenerfolge sind Rekordzahlen bei den Rüstungsexporten mit dieser Grundhaltung unvereinbar. Deshalb setze ich mich für die folgenden weitergehenden Punkte ein:

  • Rüstungsexporte außerhalb von Vertragsstaaten (etwa Nato und Assoziierte) oder in Vertragsstaaten, die Krisengebiete umfassen oder in denen Menschenrechte missachtet werden, sind zu verbieten. Ausnahmen sind vom Bundestag zu genehmigen.
  • Waffenexporte müssen grundsätzlich vom Parlament kontrolliert werden. Jeder Export von Kriegswaffen aus Deutschland bedarf der Genehmigung durch den Deutschen Bundestag.
  • Die unter Rot-Grün entwickelten Exportrichtlinien sind als Gesetz zu fassen.
  • Die Rüstungsfirmen haften für den Verbleib der Waffen. Dessen Kontrolle wird verschärft und aus den Strafgeldern finanziert.
  • Firmen, die im Rüstungsgeschäft tätig sind, werden grundsätzlich von Wirtschaftsdelegationen ausgeschlossen. Rüstungspolitik dient verteidigungs- und außenpolitischen Zielen, nicht der Wirtschaftsförderung. Entsprechend entfallen Exportkreditversicherungen („Hermesbürgschaften“).
  • Veröffentlichungspflichten für Firmen, die im Rüstungsgeschäft tätig sind, werden unabhängig von der jeweiligen Rechtsform angeglichen.
  • Um Know-how und Arbeitsplätze zu sichern werden im Rüstungsgeschäft tätige Firmen in der Konversion unterstützt.

 

Ich stelle diese Punkte zur Diskussion und werbe fraktionsübergreifend für parlamentarische Mehrheiten, die eine Politik in diese Richtung umsetzen.