Wenn ein Mensch freien Willens entscheidet, sich das Leben nehmen zu wollen, ist das zu respektieren. Er darf dafür auch Hilfe anderer in Anspruch nehmen, die dazu bereit sind. Eine Verpflichtung, bei der Selbsttötung geholfen zu bekommen, gibt es gegenüber niemandem, auch nicht gegenüber dem Staat. Und auch wenn ein Mensch einverstanden wäre, darf ein anderer ihn nicht töten. Das ist unsere Rechtslage. Wieso gibt es Regelungsbedarf?

Zunächst ein paar Fakten zu Suiziden: Über 9.000 sind es pro Jahr in Deutschland, etwa 100.000 versuchen es. Darunter sind Todkranke, Lebensmüde oder Menschen, die von akuten Krisen getroffen sind, seien diese gesundheitlich oder existenziell. Die meisten Suizidwilligen sind jedoch nicht gleichzeitig Sterbewillige, eher wollen sie nicht so leben, wie es sich für sie in ihrer aktuellen Situation darstellt. Suizidgedanken haben viele Menschen, immer einmal, doch meist schwankend und vorübergehend. Je besser ein Mensch eingebunden ist in Beziehungen, desto seltener ist der Suizidgedanke von Dauer.

Ich möchte in einer Welt leben, in der alle Menschen ihren Platz haben und niemand sich überflüssig oder als Last empfinden soll. Zur Zeit sind wir auf die Rechtslage vor dem Beschluss des Bundestags aus dem Jahr 2015 zurückgeworfen. Damals wurde die sogenannte „geschäftsmäßige“ Beihilfe zum Suizid verboten. Das Bundesverfassungsgericht hat dieses Gesetz für nichtig erklärt, weil mit ihm das unbestrittene Recht eines Menschen, sich selbst das Leben zu nehmen, beschnitten würde. Damit sind wir aufgefordert zu handeln und in dieser ethisch schwierigen Frage eine neue Regelung zu finden. Das Bundesverfassungsgericht hat zahlreiche Hinweise an eine mögliche gesetzliche Ausgestaltung gegeben. Diese können hier nachgelesen werden.

Gemeinsam mit Abgeordneten aller demokratischen Fraktionen habe ich einen Gesetzentwurf erarbeitet. Wir wollen den assistierten Suizid ermöglichen, aber wir wollen ihn nicht fördern.

Dazu haben wir im Gesetz ein Schutzkonzept entwickelt, mit dem die Selbstbestimmung gesichert werden soll. Um die freie Entscheidung ohne inneren und äußeren Druck festzustellen, sollen bei geschäftsmäßiger Suizidhilfe in der Regel zwei Untersuchungen durch einen Facharzt oder eine Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie im Abstand von drei Monaten und eine umfassende ergebnisoffene Beratung vorgegeben werden. Zwei Untersuchungen sind nötig, um die Ernsthaftigkeit und Dauerhaftigkeit der Entscheidung, sich selbst das Leben nehmen zu wollen, festzustellen. Die Zeit dazwischen ist auch eine Chance, Alternativen, Hilfe und Unterstützung zu organisieren, wenn der Betreffende das will. Wer an der Beratung beteiligt ist, darf nicht gleichzeitig bei der Durchführung des assistierten Suizids dabei sein, das schützt weiter vor Missbrauch und sichert ganz einfach ein Mehraugenprinzip.

Der Gesetzentwurf stellt geschäftsmäßige Suizidhilfe unter Strafe, wenn das Schutzkonzept nicht eingehalten wird. Vereine bleiben erlaubt, solange sie sich an die Regeln halten und nicht für die Suizidhilfe werben. Wir wollen Missbrauch so gut es geht unterbinden, damit Selbstbestimmung gesichert ist.

Ansonsten wird Ärztinnen und Ärzten mit einer Änderung des Betäubungsmittelgesetzes erstmals erlaubt, ein Medikament auch für einen assistierten Suizid zu verschreiben. Bislang konnten sie dies nur zur Heilung von Krankheiten. Außerdem sprach ihr eigenes Berufsrecht dagegen, das sich glücklicherweise auch geändert hat. Neben dem Gesetzentwurf legen wir einen Antrag zur Suizidprävention vor, damit es gleichzeitig einen neuen Anlauf für noch bessere palliative Versorgung, Beratung und Hilfen geben kann.

Mir kommt es auf die Balance an: Auf der einen Seite, die selbstbestimmte Entscheidung von Menschen zu respektieren, andererseits einer Normalisierung des Suizids vorzubeugen, die den gesellschaftlichen Druck auf verletzliche Gruppen verstärken und damit die Selbstbestimmung einschränken würde. Deshalb sagen wir: Ermöglichen, nicht fördern. Unser Gesetzentwurf ist eine Einladung aus allen demokratischen Fraktionen des Deutschen Bundestages, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen und die Selbstbestimmung aller Menschen wirksam zu schützen.

Weiterführende Informationen: 

Hier finden Sie den Gesetzentwurf zum assistierten Suizid und zughörigen Antrag zur Stärkung der Suizidprävention. Die wichtigsten Fragen und Antworten zu unserem Gesetzentwurf gibt es hier. Im “vorwärts” habe ich einen Gastbeitrag zu diesem Thema geschrieben. Diesen können Sie hier abrufen. Am 28. November 2022 fand im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages eine öffentliche Anhörung zu den unterschiedlichen Gesetzentwürfen statt. Sie kann hier angeschaut werden.

 

Hier außerdem noch meine Rede vom 18. Mai 2022 im Bundestag zum Thema: