Bei unserem Gesetzentwurf zur Suizidbeihilfe und dem dazugehörigen Antrag zur Suizidprävention handelt es sich um den bislang einzigen Vorstoß, der von Abgeordneten aus allen demokratischen Fraktionen erarbeitet wurde. Wir Abgeordnete aus den fünf demokratischen Fraktionen sehen damit die große Chance eines breiten parlamentarischen und auch gesellschaftlichen Konsenses. Ein breiter gesellschaftlicher Konsens ist uns in dieser schwierigen ethischen Frage wichtig.

Wir wollen den assistierten Suizid ermöglichen, aber wir wollen ihn nicht fördern. Sonst würde der äußere Druck zunehmen, sich auf diese Weise das Leben zu nehmen, und dieser würde verletzliche Gruppen besonders treffen. Wenn der Zugang zum assistierten Suizid leichter ist als zu palliativer Versorgung, zu fürsorgender Pflege oder zu Psychotherapie entsteht eine gefährliche Schieflage. Der Staat darf niemandem den Eindruck vermitteln, überflüssig zu sein. Deshalb legen wir gleichzeitig den Antrag ‘Suizidprävention stärken und selbstbestimmtes Leben ermöglichen’ vor. Wir haben dreimal so viele Suizide im Jahr wie Verkehrstote. Bis zu 90% geschehen vor dem Hintergrund einer psychischen Erkrankung oder akuten Belastung. Es ist eindeutig, was hier zu allererst verlangt ist, nämlich Hilfe, Beratung, Unterstützung.

Wir müssen lernen, über dieses Thema zu sprechen. Es muss aus der Tabuzone. Wer sich mit dem Gedanken an eine Selbsttötung trägt, darf nicht auch noch stigmatisiert werden. Mit unserem Antrag und Gesetzentwurf beanspruchen wir nicht Vollständigkeit, sondern wir wollen miteinander zu guten Lösungen kommen. Unser Antrag ist eine Einladung an alle, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2020 umzusetzen und dabei die Selbstbestimmung aller Menschen wirksam zu schützen.

 

Hier finden Sie den “Gesetzentwurf assisstierter Suizid” und den Antrag “Suizidprävention”, die wir in den Bundestag eingebringen wollen.

Im “vorwärts” habe ich einen Gastbeitrag zu diesem Thema geschrieben. Diesen können Sie hier abrufen.