Am 1. August 2019 tritt die 26. BAföG-Novelle in Kraft. Ab dem Wintersemester 2019/20 verbessern sich die Leistungen des BAföG deutlich. Davon werden zukünftig mehr junge Leuten profitieren. Das ist ein wichtiger Beitrag zur Chancengleichheit im Bildungswesen: Egal, ob Ausbildung oder Studium: Jungen Menschen müssen alle Wege offen stehen.

In den letzten Jahren sind immer weniger Schülerinnen, Schüler und Studierende durch das BAföG gefördert worden. Steigende Einkommen der Eltern haben dazu geführt, dass junge Menschen keinen Förderanspruch mehr hatten. Obwohl natürlich gleichzeitig die Lebenshaltungskosten gestiegen sind. Hinzu kommen komplizierte Antragsverfahren und die Angst vor Schulden, die junge Menschen davon abgehalten haben, BAföG zu beantragen. Zudem sind die Wohnkosten gerade in Hochschulstädten dramatisch gestiegen. Und immer mehr Studierende erziehen Kinder. Deswegen haben wir das BAföG umfassend verbessert.

Jeweils zu Beginn des Schuljahres beziehungsweise des Wintersemesters werden die Bedarfssätze erhöht. Neben Erhöhungen des Wohn- und Krankenkassenzuschlags dürfen sich insbesondere BAföG-Empfangende, die Kinder erziehen oder nahe Angehörige pflegen, über bessere Leistungen freuen. Zudem wird ein Schuldenschnitt nach 20 Jahren eingeführt. Insgesamt steigt der Förderhöchstsatz beim BAföG so von 735 Euro auf 861 Euro monatlich.

Ein Studium darf nicht am Geld scheitern. Deshalb sorgen wir dafür, dass mehr junge Menschen Anträge stellen können und wieder mehr Menschen BAföG erhalten.