Ja, IP-Adressen sollten über einen begrenzten Zeitraum gespeichert werden. Es kann nicht vom Telekommunikationsanbieter abhängen, ob schwere Straftaten verfolgt werden können. Ich gehe davon aus, dass es Bundesinnenministerin Faeser gelingt, zusammen mit Herrn Buschmann bald einen tragfähigen Kompromiss vorzulegen.
Darüber habe ich auch mit dem Handelsblatt gesprochen. Der komplette Beitrag kann hier nachgelesen werden.