Wir haben im Koalitionsvertrag vereinbart, den Kinderschutz zu verbessern und die Aufarbeitung sexualisierter Gewalt besser zu organisieren. Auf den Gesetzentwurf aus dem Familienministerium haben wir viel zu lange warten müssen. Ich hoffe, das Thema hat dort die nötige Aufmerksamkeit. Und ich sage an die Adresse des Finanzministers: Es darf nicht sein, dass der Schutz Betroffener und Aufarbeitung sexualisierter Gewalt an finanziellen Hürden scheitern.
Ich begrüße sehr, dass die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs gestärkt wird, indem wir ihre Arbeit gesetzlich regeln und eine regelmäßige Berichtspflicht an den Deutschen Bundestag einführen. Damit ist auch die parlamentarische Begleitung des Themas gesichert. Das wird zu einer deutlich höheren Wahrnehmung des Themas führen. Und das ist wichtig, denn sexualisierte Gewalt darf kein Tabu-Thema sein, sonst nimmt sie immer weiter zu.
Wir müssen aber auch versuchen denjenigen besser gerecht zu werden, denen in der Vergangenheit, teilweise Jahrzehnte zurück, schlimmes Leid widerfahren wir. Dafür braucht Aufarbeitung einen verbindlichen Rahmen, auf den sich Betroffene verlassen können und nach dem sich Institutionen verbindlich richten müssen. Insbesondere die Unabhängige Aufarbeitungskommission muss in die Lage versetzt werden, ihren Auftrag zu erfüllen. Ich plädiere beispielsweise schon lange für ein Initiativrecht, um Aufarbeitungsprozesse in allen gesellschaftlichen Bereichen anstoßen zu können. Hier muss im nun folgenden parlamentarischen Verfahren nachgebessert werden.
Darüber habe ich u.a. mit der Katholischen Nachrichtenagentur gesprochen. Ein Beitrag kann hier nachgelesen werden.