Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm beschlossen, das den Wirtschaftsstandort Deutschland auf einen neuen Wachstumspfad bringen soll. Mit gezielten Steueranreizen, einer verbesserten Forschungsförderung und umfangreichen Investitionshilfen für Kommunen infolge der Einigung zwischen Bund und Ländern wird ein umfassendes Maßnahmenpaket geschnürt, das Wirtschaft, Innovation und regionale Entwicklung gleichermaßen stärkt.

Wir kurbeln jetzt mit dem Wachstumsbooster die Wirtschaft an und können damit gute Arbeitsplätze in den Betrieben vor Ort sichern. Mit diesem Reformgesetz haben wir zügig Handlungsfähigkeit bewiesen, um für neue wirtschaftliche Stärke zu sorgen. Unsere Booster für den Standort Deutschland: Superabschreibungen für Investitionen und Elektromobilität, eine starke Forschungsförderung und eine klare Unterstützung für unsere Kommunen.

Direkte Vorteile für den Wahlkreis Rhein-Neckar

Besonders erfreulich sind die Auswirkungen im Wahlkreis Rhein-Neckar: Der Bund übernimmt vollständig bis 2029 die steuerlich bedingten Mindereinnahmen der Kommunen. Dafür hat sich in den Verhandlungen vor allem auch Bundesfinanzminister Lars Klingbeil stark gemacht. Außerdem stellt der Bund 100 Milliarden Euro aus einem Sondervermögen für Investitionen der Länder und Kommunen bereit – etwa in moderne Schulen, Kitas, Krankenhäuser, den sozialen Wohnungsbau oder kulturelle Einrichtungen. Diese Mittel fließen unbürokratisch und pauschal, sodass sie vor Ort schnell eingesetzt werden können.

Unsere Kommunen sind das Rückgrat des Landes – sie gestalten das Leben der Menschen unmittelbar. Deshalb haben wir nicht nur das Sondervermögen für Infrastruktur auf den Weg gebracht, sondern auch gezielt Investitionsanreize für die Zukunft geschaffen. So kommt der Wachstumsbooster direkt bei unseren Unternehmen im Wahlkreis an.

Innovation und Standortattraktivität

Kernelemente des Pakets sind die Wiedereinführung einer großen degressiven Abschreibung für Investitionen, höhere Abschreibungen für Elektrofahrzeuge in Unternehmen und eine schrittweise Senkung der Unternehmensteuern ab dem Jahr 2028. Ergänzt wird dies durch eine umfassende Ausweitung der steuerlichen Forschungszulage: Gerade kleine und mittlere Unternehmen, die in Innovation investieren, profitieren stark. Das Gesetz bringt nicht nur wirtschaftlichen Schwung – es ist auch eine Investition in unsere Zukunftsfähigkeit.

Mit dem Beschluss wird ein starkes Signal für wirtschaftliche Stabilität, kommunale Handlungsfähigkeit und sozialen Fortschritt gesetzt – bundesweit und im Wahlkreis Rhein-Neckar.