Kindererziehung, Angehörigenpflege und Job – viele Berufstätige meistern den Spagat zwischen diesen Aufgaben jeden Tag. Wie können Politik und Umfeld bei diesen Herausforderung unterstützen – besonders im ländlichen Raum, wo die Wege oft weiter und die Angebote nicht so vielfältig sind? Diese Fragen wurden am vergangenen Montag in Meckesheim diskutiert. Auf Einladung des Bundestagsabgeordneten Lars Castellucci und der SPD Ortsvereine Meckesheim, Zuzenhausen und Lobbach waren die familienpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Anneke Graner, Sandra Jürriens, Leiterin der Kindertagesstätte Rappelkiste und Alice Güntert von der Metropolregion Rhein-Neckar GmbH in der Lobbachhalle als Gäste auf dem Podium.
Bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf hat sich in den letzten Jahren einiges getan, darin waren sich die DiskussionsteilnehmerInnen einig. Erst kürzlich bescheinigte die Bertelsmannstiftung dem Land Baden-Württemberg den besten Betreuungsschlüssel für die U-3-Betreuung in Deutschland (2,9 Kinder auf eine Fachkraft).
Dennoch gibt es für die Politik noch viel zu tun. „Jetzt geht es darum, die Qualität der KiTas zu sichern und die Kosten für die KiTas gerecht zu verteilen“, so Landespolitikerin Graner. Ein Knackpunkt ist auch der Übergang von der U-6-Betreuung in die Schule, denn nicht überall gibt es Ganztagesgrundschulen. Und auch für diejenigen, die nicht das Angebot einer Ganztagesbetreuung für ihr Kind in Anspruch nehmen möchten, ist es wichtig, flexible Lösungen zu schaffen.
Neben der Kinderbetreuung stellt die Pflege von Angehörigen viele Familien vor Herausforderungen. „Mit den Familienpflegegesetz haben wir einen ersten Schritt gemacht, diese „Sandwichgeneration“ zu unterstützen“, so der Bundespolitiker. „Jetzt müssen wir Arbeitgeber und Führungskräfte darin motivieren und unterstützen, diese Angebote für ihre Beschäftigten möglich zu machen“, sagte Castellucci. Seit dem 1. Januar 2015 gilt ein Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit. Damit können Beschäftigte ihre wöchentliche Arbeitszeit für maximal zwei Jahre auf bis zu 15 Stunden reduzieren, wenn sie einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegen. Durch das neue Pflegezeitgesetz haben Beschäftigte einen Anspruch, sich für maximal sechs Monate von der Arbeit freistellen zu lassen oder in Teilzeit zu arbeiten, um einen pflegebedürftigen nahen Angehörige zu betreuen.