Anlässlich der Verabschiedung des Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen (UBSKM-Gesetz) im Januar 2025 hier mein Statement:

Es ist ein Meilenstein, dass der Deutsche Bundestag auf den letzten Metern diesen bedeutenden Erfolg im Kampf gegen sexualisierten Missbrauch an Kindern erzielen konnte. Neben Maßnahmen zur Prävention sorgt er für eine bessere Beratung, Unterstützung und Aufarbeitung für Betroffene – etwa durch die Erweiterung des Rechts auf Akteneinsicht und die Stärkung der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs und der Aufarbeitungskommission. Gleichzeitig ist klar: Die Einführung einer Berichtspflicht im Bundestag rückt das Thema endlich stärker in den Fokus. Doch es bleibt noch viel zu tun, damit Betroffene vollständige Gerechtigkeit erfahren. Dafür braucht es auch im neuen deutschen Bundestag vollen Einsatz.